Giftköder in Hallbergmoos: PETA lobt Belohnung aus

500 Euro für Hinweise, die zu einer Verurteilung des Täters führen

Symbolbild: Präparierte Köder sind eine große Gefahr. / © PETA Deutschland e.V.

Im Fall der ausgelegten Giftköder im Bereich der Gemeinde Hallbergmoos (Landkreis Freising) hat die Tierrechtsorganisation PETA eine Belohnung von 500 Euro ausgesetzt, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person(en) führen. Menschen, die in den letzten Tagen etwas Verdächtiges beobachtet oder anderweitige Hinweise haben, werden gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym. Dies teilt die Tierrechtsorganisation aktuell mit.

„Wer auch immer die Giftköder ausgelegt hat, muss gestoppt werden bevor weitere Tiere oder Menschen in Lebensgefahr geraten“, so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Derartige Täter oder Täterinnen zu überführen ist oft schwierig, das sie agieren, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Deshalb kann es in solchen Fällen auf jeden noch so unwichtig erscheinenden Hinweis ankommen. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Aufklärung der Taten vorantreiben sowie Tierhalterinnen und Tierhalter für das Thema sensibilisieren und warnen.“

 

Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen

Besteht der Verdacht, dass ein Tier mit Gift oder gefährlichen Gegenständen gespickte Köder gegessen hat, muss umgehend der Tierarzt aufgesucht werden. Es besteht, so PETA,  Lebensgefahr. Das Tier kann an inneren Verletzungen qualvoll sterben. Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, blassen oder porzellanfarbenen Veränderungen an den Schleimhäuten, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss ebenfalls umgehend ein Veterinär aufgesucht werden, denn das Gift wirkt in der Regel schnell. Hunde sollten beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder ein Maulschlinge, so PETA weiter, darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.

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Tierquälerei ist, wie PETA unterstreicht, eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Tatverantwortlichen zu helfen.

 

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