Feuerwerksverbot im Goldachpark

Gemeinderat untersagt Raketen und Böller an Silvester

Im Goldachpark dürfen an Silvester keine Feuerwerke gezündet werden.

Im Goldachpark dürfen an Silvester keine Feuerwerke oder Böller gezündet werden. Der Gemeinderat in Hallbergmoos (Landkreis Freising) sprach nach langer Debatte ein Verbot aus. Beantragt hatte es Wolfgang Reiland (Einigkeit).

„Es ist auch in diesem Jahr davon auszugehen, dass sich das völlig übertriebene Böllern und Feuerwerk des letzten Jahres wiederholt“, schreibt Reiland in seinem Antrag. Die Vorstellung an „XXL-Feuerwerksbatterien, die teilweise bis zu 1.000 Schuss hintereinander abfeuern“, „Knaller-Orgien“ und „zwischendurch explosionsartigen Detonationen, die so laut sind, dass die Hauswände wackeln“ lassen Reiland schaudern.

Für die Tiere sei es eine Qual, für die Umwelt der Lärm, Gestank, Müll und Feinstaub eine enorme Belastung. Auch und gerade im Goldachpark, wo Reiland mittlerweile etwa 30 verwaiste Eichhörnchen-Fundtiere aufgepäppelt und ausgewildert hat und, wie er ausführte, schützenswerte Wildtiere und Vogelarten leben. Reiland stellte deshalb den Antrag, im Goldachpark, dem Fuß- und Radweg entlang der Goldach bis zum Landschaftsweiher an der Grundschule das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art vom 30. Dezember (8 Uhr) bis 1. Januar 2024 (24 Uhr) zu untersagen.

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„Die Polizei sieht ein solches Verbot kritisch, weil es schwer zu überwachen ist“, gab Bürgermeister Josef Niedermair (CSU) zu bedenken. „Die Beamten haben an Silvester andere Dinge zu tun“, habe ihm Neufahrns Dienststellenleiter Michael Ertl zu verstehen gegeben. Michael Kirmayer, Leiter des Ordnungsamts, meldete in einer ausführlichen rechtlichen Würdigung zudem juristische Bedenken an: „Der Gesetzgeber hat uns kein Werkzeug für räumliche Verbote wie in unserem Fall gegeben.“ Das Sprengstoffgesetz biete keine Handhabe. Es bleibe nur Artikel 23 LStVG, der nur bei „größeren Menschenansammlungen“ einschlägig sei.

Sprengstoffgesetz nicht einschlägig

„Nach unserer Rechtsaufassung kann bei den sich im Goldachpark an Silvester befindlichen Personen nicht von einer größeren Anzahl von Menschen im Freien“ gesprochen werden“, so Kirmayer. Ob es sich dabei um 100 oder 1000 Menschen handeln müsse, habe die Rechtsprechung und auch das Landratsamt bis dato nicht beantwortet. Und der Goldachpark sei mit den von Reiland angeführten Örtlichkeiten wie in Eichstätt, Moosburg und Erding – mit historischem Zentrum – nicht vergleichbar. Reiland widersprach: Es sei den örtlichen Behörden überlassen, wie viele Menschen sie als „größere Personenzahl“ definieren. „Das können auch schon zwölf sein.“

Laut Ordnungsleiter ist aber über die Änderung der Benutzungssatzung des Goldachparks ein lokales Feuerwerksverbot rechtssicher und auch noch rechtzeitig bis Silvester umsetzbar. Ein in der Kürze der Zeit gangbarer Weg, wie die überwiegende Zahl der Räte mit Stefan Kronner (SPD) übereinstimmte. „Alles andere werden wir vor Silvester nicht hinbekommen.“ Mit Blick aufs nächste Jahr konnte sich Umweltreferentin Tanja Knieler (CSU) sogar eine Ausweitung der Verbotszonen bis zum Süßbach vorstellen. Der Blick in die Krankenhäuser zeige, wie evident die Gefahren durch Sprengkörper sei. Thomas Henning (FW) er sei generell kein Freund von Verboten.  Auch der Bürgermeister wandte sich dagegen, ein generelles Verbot im Ort auszusprechen. Den Gedanken an eine ersatzweise Lasershow habe man verworfen, weil sie beim geringsten Wind nicht möglich sei.  „Wir können nur an die Vernunft der Menschen appellieren, weniger zu böllern“, so Niedermair.

Am Ende einer ausgedehnten Debatte fand Reilands Antrag nur drei Befürworter aus den Reihen der Einigkeit. Einstimmig fiel daraufhin das Votum für die Ergänzung der Goldachpark-Satzung aus. Demnach ist das Abrennen von Feuerwerken generell und ganzjährig untersagt. Die Bevölkerung soll per Aushang und Beschilderung vor Ort informiert werden.

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