Die Gemeinde Hallbergmoos sucht für die Bürgermeisterwahl am 18. April 2021 engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Das Landratsamt Freising hat festgelegt, dass die Wahl für den Amtsnachfolger oder die Amtsnachfolgerin für den unerwartet verstorbenen ersten Bürgermeister Harald Reents, am Sonntag den 18. April 2021 stattfinden soll. Eine eventuell notwendige Stichwahl würde zwei Wochen später, am Sonntag den 02. Mai 2021 durchgeführt. Die Amtszeit des Nachfolgers oder der Nachfolgerin endet mit der Wahlperiode des derzeit gewählten Gemeinderates am 30.04.2026.
Nach derzeitigem Stand ist die Wahl in einer kombinierten Urnen- und Briefwahl durchzuführen. Daher plant die Gemeindeverwaltung für die Wahl wieder 10 Urnenwahl- und 12 Briefwahllokale einzurichten. Jedes Wahllokal wird mit 8 Personen besetzt. Dafür benötigen wir Sie als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage werden in den Wahllokalen besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen umgesetzt, damit alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, sowie die Wählerinnen und Wähler bestmöglich an diesem Tag geschützt sein sollen.
Wir wenden uns an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hallbergmoos und bitten um Ihre Unterstützung. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen ehrenamtlich für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen und Abstimmungen und helfen bei der Auswertung der Stimmzettel.
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen. Sie werden am Wahltag in einer von zwei Schichten von jeweils fünf Stunden im Wahllokal eingeteilt. Das heißt, dass die erste Schicht vormittags zwischen 7:30 Uhr bis ca. 13 Uhr tätig sein wird und die zweite Schicht zwischen 13 Uhr und 18 Uhr, damit für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl gesorgt ist. Nach Schließung der Wahllokale werden dann die abgegebenen Stimmzettel von allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern eines Wahllokals ausgezählt. Vorkenntnisse sind für diese Tätigkeiten nicht erforderlich, Sie erhalten vor der Wahl eine Einweisung. Es erwartet Sie eine interessante Aufgabe, die mit 80 Euro sog. Erfrischungsgeld belohnt wird.
Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist lediglich, dass Sie wahlberechtigt sind, das bedeutet:
– Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Landes der Europäischen Union,
– Sie sind am Wahltag mindestens 18 Jahre alt,
– Sie wohnen seit mindestens zwei Monaten in Hallbergmoos,
– Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Haben Sie Lust, bei der Wahl hinter die Kulissen zu blicken und sich für die Durchführung dieses wichtigen Vorgangs zu engagieren? Wir freuen uns, Helferinnen und Helfer zu begrüßen, die uns bereits bei vergangenen Wahlen tatkräftig unterstützt haben, aber auch neue Gesichter sind herzlich willkommen. Bitte melden Sie sich im Rathaus telefonisch unter den Telefonnummern 0811 55 22 0 oder 0811 55 22 318. Sie können sich auch per E-Mail (wahlen@hallbergmoos.de) vormerken lassen. Geben Sie dabei bitte ihren vollständigen Namen und die vollständige Adresse an. Für die Erreichbarkeit wäre auch die Angabe ihrer Telefonnummer sehr wichtig.
Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre Unterstützung!
Amtliche Mitteilung der Gemeinde Hallbergmoos