Zwei Unfälle binnen fünf Minuten

Ein Kind und ein Jugendlicher leicht verletzt

Symbolfoto: Pixabay, Magnus Guenther

Viel zu tun gab’s für die Polizei gab es am gestrigen Donnerstag, 13. Juni, in Hallbergmoos (Landkreis Freising): Innerhalb von nur fünf Minuten – um 18.40 Uhr und um 18.45 Uhr – ereigneten sich zwei Verkehrsunfälle. Die beteiligten Personen wurden zum Glück nur leicht verletzt.

Ein 31-jähriger aus Hallbergmoos war mit seinem BMW auf der Theresienstraße in Richtung Norden unterwegs. An der Kreuzung zur Ottostraße wollte er nach links in diese abbiegen, übersah dabei allerdings einen 7-jährigen Buben, der gerade mit seinem Fahrrad auf dem neben der Straße entlangführenden Radweg ebenfalls in Richtung Norden fuhr. Beim Zusammenstoß stürzte das Kind zu Boden, wurde aber glücklicherweise nur leicht verletzt. Nach einer medizinischen Versorgung vor Ort konnte der Junge an seine Eltern übergeben werden. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 1.500 €.

Roller-Unfall in Goldach

Der zweite Unfall ereignete sich in Goldach: Ein 15-jähriger war mit einem E-Scooter auf der Hauptstraße unterwegs, als er in der Nähe des Kiefernwegs auf dem Gehweg fahrend in einem leichten Kurvenverlauf ohne Fremdverschulden zu Boden stürzte. Der Roller rutschte nach dem Sturz noch auf die Fahrbahn, wo dieser von einem VW erfasst wurde, der von einer 52-jährigen aus Hallbergmoos gelenkt wurde.

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Auch hier ging der Unfall glimpflich aus: Der Jugendliche verletzte sich nur leicht. Ein Transport in ein Klinikum blieb dem jungen Mann nach einer medizinischen Erstversorgung vor Ort erspart. Was ihm nicht erspart werden konnte: Für den E-Scooter hatte der 15-jährige keine gültige Versicherung. Es wurde gegen ihn ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Zudem wurde vor Ort festgestellt, dass die bauart-bedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h betrug und somit zum Führen eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen wäre, welche der junge Mann ebenfalls nicht vorweisen konnte. Hierfür wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet. Der entstandene Sachschaden beläuft sich insgesamt auf ca. 500 €.

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