Wege und Erholungsflächen wieder geöffnet

Vollsperrung des Sport- und Freizeitparks wieder aufgehoben

Das zehnjährigen Jubiläum des Sport- und Freizeitparks in Hallbergmoos wollte die Gemeinde feiern. Das daraus wird nichts. © Eva Oestereich

Sportanlagen, Spielplätze und Vereinsräume: Seit Wochen sind sie Corona-bedingt geschlossen. Auch den Sport- und Freizeitpark hat die Kommune komplett gesperrt. Um die Öffnung gab es nun ein politisches Tauziehen. Mit einem erfreulichen Ende: Wege und Freiflächen sind ab sofort wieder geöffnet. Die Sportanlagen bleiben gesperrt.
Die Schließung des kompletten Parks vor fünf Wochen hatte Bürgermeister Harald Reents im Zug der von der Bayerischen Staatsregierung verordneten Infektionsschutzmaßnahmen veranlasst. Das Sportforum, die Stock- und Bogenschützenanlagen waren ebenso wenig zugänglich wie Tennisplätze, Beachvolleyball-Felder, Fitnessparcours und Spielplätze im Freien. Auch Wege, Wiesen und Erholungsflächen waren nicht zugänglich.
Letzteres hatte Gemeinderat Wolfgang Reiland in einer E-Mail an die Ratskollegen (liegt dem HALLBERGER vor) und einem Antrag an den Ferienausschuss moniert. Karl-Heinz Zenker (parteilos) hatte sich angeschlossen. Auch Sportreferent Heinrich Lemer und die Grünen signalisierten ihre Unterstützung.
Reiland berief sich darauf, dass die Bayerische Staatsregierung mehrfach darauf hingewiesen habe, dass Bewegung an der frischen Luft ausdrücklich erwünscht sei. Reiland unterstrich: „Ich kann nicht nachvollziehen, dass die im Sport- und Freizeitpark vorhandenen Wege von unseren Bürgerinnen und Bürgern zum Spazierengehen nicht genutzt werden dürfen. Sinn und Zweck der Verordnung ist es meines Erachtens nicht, die Wege in einem Sport- und Freizeitpark zu sperren, damit der Allgemeinheit zu entziehen und diese nicht mehr zugänglich zu machen. Wäre dies so, dann hätte der Verordnungsgeber auch die Benutzung öffentlicher Parks und Grundlagen untersagt.“
Zunächst hatte der Bürgermeister das Ansinnen zurückgewiesen und sich dabei auf die Rechtslage berufen. Er hatte argumentiert, dass man das gesamte Areal geschlossen haben, weil man den „Sport-Teil“ und den „Freizeit-Teil“ nicht getrennt voneinander beurteilen könne. Vielmehr habe man sich am „Gesamtgepräge“, der Zweckbindung und Widmung des Parks als einheitliches Gelände zu orientieren.
Die Rechtsabteilung der Staatskanzlei zeigte der Kommune nun einen Ausweg auf: Über eine Änderung der Zweckbestimmung konnte der Ferienausschuss das Problem lösen – und die Wege und Erholungsflächen freigeben. Die Details dazu lesen Sie im Bericht aus dem Ferienausschuss in dieser Ausgabe.

Topnews

Dieser Artikel erscheint in der Ausgabe:

- Anzeige -
Die jüngsten Ausgaben

Beitrags Archive

Neueste Artikel
- Anzeige -

Das könnte Sie interessieren

Zu früh gefreut

Wegen eines Fehlers bei der Auswertung werden Fantastic 4 nachträglich zum Sieger des 11. Indoor Cups gekürt

Das Neueste aus Hallbergmoos

Weitere Artikel