Die Gemeinde Hallbergmoos (Landkreis Freising) sucht für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, Wahlhelfer und Wahlhelferinnen.
Bei dieser Wahl werden 8 Urnen- und 8 Briefwahlstimmbezirke eingerichtet, für die Helfende benötigt werden. Im Sinne der Durchführung eines demokratischen und transparenten Wahlprozesses sollen die Wahlvorstände vorrangig aus wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde bestehen. Gremienmitglieder und Gemeindepersonal sollten diesen Personenkreis ergänzen.
Die Verantwortlichen im Rathaus wenden sich daher an alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde mit der Bitte, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen und bei der Durchführung der Bundestagswahl 2025 aktiv mitzuhelfen. Man freut sich über Helfende, die bereits bei vergangenen Wahlen im Einsatz waren. Aber auch neue Gesichter sind herzlich willkommen. Die freiwillige Tätigkeit wird voraussichtlich mit einer Wahlhelferentschädigung von 50 Euro belohnt.
Stimmberechtigt sind alle Personen, die am 23. Februar 2025:
1. Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes , die am Wahltage das
2. 18. Lebensjahr vollendet haben,
3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
4. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz infolge deutschen Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Interessierte melden sich bitte telefonisch im Rathaus (0811/55 22 318, V. Wagner oder 0811/5522322, M: Heyer), per E-Mail an wahlen@hallbergmoos.de oder persönlich im Rathaus (Zimmer 2.06).