Bis 1. März 2022 können Sportvereine ihren Antrag auf die sogenannte Vereinspauschale beim Landratsamt Freising stellen. Grundlage der Vereinsförderung bildet die Anzahl der Mitglieder, der Kinder und Jugendlichen sowie der Übungsleiter/innen und Trainer/innen im Verein.
Wegen der derzeitigen Ausnahmesituation werden Übungs- und Trainerlizenzen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, auch ohne eine Fortbildung oder Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale zum 1. März 2022 als gültig angesehen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.kreis-freising.de/vereinspauschale. Hier kann man sich auch die Antragsunterlagen herunterladen. Für Fragen steht im Landratsamt Kerstin Hegner unter der Telefonnummer 08161/600-644 zur Verfügung.
Die Anträge müssen dem Landratsamt bis spätestens 1. März 2022 vollständig vorliegen. Unterlagen, die danach eingehen, können aufgrund der Ausschlussfrist der Sportförderrichtlinien leider nicht mehr berücksichtigt werden.
(Quelle: Landratsamt Freising)