Schwan mit Vogelgrippe

Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten – Stallpflicht rückt näher

Ein neuer Fall von Geflügelpest (HPAI) ist im Landkreis Freising zu verzeichnen. Nachdem Anfang März bereits ein Uhu positiv auf das Virus H5N1 getestet worden war, ist nun ein weiteres Tier betroffen: Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut wies die Vogelgrippe bei einem Schwan aus dem Gemeindegebiet Wang nach. Die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags in die Nutz- und Hausgeflügelpopulation ist daher als erhöht einzustufen. Dies gab das Landratsamt bekannt.

Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel weist das Landratsamt Freising erneut alle Geflügelhalter darauf hin, sich strikt an die bereits am 9. Dezember 2021 für den gesamten Landkreis Freising angeordneten erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zu halten. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.kreis-freising.de/fileadmin/user_upload/Aemter/Buero_des_Landrats/Amtsblatt/2021/58.pdf zu finden. Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.

Außerdem bittet das Landratsamt Freising vorsorglich nochmals alle Geflügelhalter, sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihres Geflügels im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten, da nun bereits der zweite Nachweis der Geflügelpest beim Wildvogel bestätigt wurde. Werden weitere HPAI-positiver Vögel gefunden, dann ist zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels eine Stallpflicht unumgänglich.

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Grundsätzlich gilt H5N1 als potenziell gefährlich für Menschen, jedoch sind Ansteckungen extrem selten. Die Infektion eines Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt Freising, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes (idealerweise inkl. Koordinaten) zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

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