Schnelle Grundversorgung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Informationen auf der Website des Landratsamts Freising

„Schnelle Hilfe durch eine schnelle Grundversorgung“, beschreibt Werner Wagensonner, Leiter der Sozialverwaltung, die Idee hinter einem neugeschaffenen Bearbeitungssystem am Landratsamt Freising. Seit Dienstag, 22. März, können Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die privat untergekommen sind, zu einer Art Sammeltermin ins Landratsamt kommen und sich ihre erste Grundversorgung abholen. Gleich am ersten Tag wurden so 200 Menschen versorgt, zu jedem weiteren Termin werden ebenso viele eingeladen.

Allen Flüchtlingen aus der Ukraine, die dann erscheinen, zahlt das Landratsamt ein Startergeld pro Person, unabhängig von Alter und Geschlecht, und händigt ihnen Krankenbehandlungsscheine aus. Zeitgleich erfolgt eine Schnellregistrierung, bei der Daten aufgenommen und Ausweise eingescannt werden. Der Ablauf ist schnell und effektiv, denn er erspart viele zeitaufwändige Einzeltermine und läuft aus Infektionsschutzgründen nach dem Einbahnstraßenprinzip ab. Dolmetscher und ein Sicherheitsdienst sind vor Ort.

Wann sie zu einem solchen Termin kommen können, erfahren die Flüchtlinge per E-Mail. Privat untergebrachte Menschen sind auch weiterhin dazu aufgerufen sich über anfragen.ukraine@kreis-fs.de zu melden, damit das Landratsamt von ihrer Ankunft erfährt.

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Bei dem ersten Grundversorgungstermin erhalten die Menschen auch bereits ihren zweiten Termin mitgeteilt. Dann wäre es gut, wenn sie auch ihre Bankverbindung mitbringen, damit weitere Zahlungen direkt überwiesen werden können, sagt Wagensonner.

Auch in der Zwischenzeit geht die Arbeit des Landratsamtes weiter: Anhand der Daten aus der Schnellregistrierung wird ermittelt, welcher Anspruch bei weiteren Zahlungen besteht. Im Gegensatz zum ersten Startergeld fällt dieser unterschiedlich aus, Kinder erhalten andere Zahlungen als Erwachsene, und auch bei diesen gibt es Unterschiede. Zum Beispiel haben Schwangere einen Mehrbedarf.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Landratsamtes unter https://t1p.de/kskr – auch auf Ukrainisch.

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