Grunderwerbsmodell
Gemeinde verabschiedet neues Grunderwerbsmodell
Steigende Grundstückspreise, geänderte Anforderungen an Wohnformen und der wachsende Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen haben die Gemeinde veranlasst, ihr Grunderwerbsmodell zu überarbeiten. Die bewährte „45-55-Regelung“ bleibt, wird aber ergänzt. Bei neuen Baulandausweisung, so die geltende Praxis, erwirbt die Kommune 45 %…
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