Rathausplatz: Maskenpflicht ab 15. November aufgehoben

Landratsamt fasst Allgemeinverfügung neu

© Eva Oestereich

Seit einigen Wochen gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Verbot des Konsums von Alkohol im Zeitraum von 21 bis 6 Uhr.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts Freising läuft am 14. November ab und wird nun durch eine neue Version ersetzt. Diese gilt voraussichtlich ab Sonntag, 15. November, und ist vorerst bis zum Ablauf des 30. November 2020 befristet.

Wie das Landratsamt am Freitag (13. November) nun bekannt gegeben hat, sollen Maskenpflicht und Alkoholverbot nur dort gelten, wo zumindest zeitweise viele Menschen unterwegs sind und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann. Das Landratsamt Freising hat die Lage beobachtet und in Abstimmung mit Polizei und Gemeinden die Bereiche, in denen diese Einschränkungen gelten, etwas angepasst.

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In der Gemeinde Hallbergmoos sind nun keine öffentlichen Plätze mit Maskenpflicht und Alkoholverbot mehr ausgewiesen. Das heißt: Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten ab Sonntag, 15. November, nicht mehr. Nach wie vor gelten freilich die von der Bayerischen Staatsregierung festgesetzten Regelungen.

Gesellschaft, Topnews

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