Naturbad in Hallbergmoos steht auf wackligen Beinen

Gemeinderat lehnt Ratsbegehren ab

© Wasser Werkstatt

Mit 15:8 Stimmen hat der Gemeinderat in Hallbergmoos (Landkreis Freising) ein Ratsbegehren zum geplanten Naturbad abgelehnt. Tanja Knieler (CSU) hatte die Idee, einen Bürgerentscheid zu initiieren, eingebracht. Nun sprach sich ihre eigene Fraktion vehement gegen den Vorschlag aus. Hauptargumente sind die angespannte Haushaltslage und vorrangige Pflichtaufgaben. Das Projekt liegt schon seit den Haushaltsberatungen 2025 auf Eis, lediglich 100.000 Euro für Umplanungen bleiben im Etat 2025.

Nach jahrzehntelanger Standortsuche hatte man im Sport- und Freizeitpark ein 11.000 Quadratmeter großes Areal gefunden. Die Kosten für das Naturbad sind mittlerweile auf 4,4 Millionen Euro gestiegen. Laut Planern bestehe selbst mit Abstrichen beim Gebäude nur ein Einsparpotenzial von maximal 650.000 Euro. Vor zwei Monaten hatte Tanja Knieler (CSU) eine Ratsbegehren und damit einen Bürgerentscheid zur Frage, ob man das Naturbad baut oder nicht, ins Spiel gebracht. Inzwischen sind sie und die CSU-Fraktion überzeugt, dass sich dies erübrigt: Es sei kein Geld für Naturbad da. Mit den Pflichtaufgaben wie beispielsweise den Bau eines zweiten Schulhauses, den Neubau der Feuerwehrwache Hallbergmoos, notwendigen Gebäude- und Straßensanierungen sei die Kommune mehr als ausgelastet.

„Das Geld ist nicht da“

„Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, zu sagen: Das Geld ist nicht da“, betonte CSU-Fraktionssprecher Damian Edfelder. Rechtsanwalt Marcus Mey (CSU) warnte: „Rein rechtlich ist das Ratsbegehren nicht möglich. Es geht nicht, uns zu verpflichten, wo wir kein Geld haben.“ Andere Fraktionen zeigten sich deutlich offener für eine Bürgerbeteiligung. Thomas Henning (FW) befürchtete nämlich: „Wenn wir das Thema jetzt beerdigen, ist es ein für alle Mal durch.“ Robert Wäger (Grüne) bezeichnete es als „megapeinlich“, dass das Bad nach sechs Jahren Diskussion immer noch nicht gebaut sei und bezweifelte den Geldmangel: „Das ist eine Frage der Priorisierung“, unterstützte er Henning in seiner Haltung.

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Alles eine Frage der Prioritäten

In die gleiche Kerbe schlug auch Stefan Kronner (SPD): „Es ist unsere verdammte Pflicht, den Bürgerwillen umzusetzen.“ Ein Bürgerentscheid „aus der Mitte der Gesellschaft“ ist laut Wolfgang Reiland (Einigkeit) immer noch eine Option. Der Vorschlag von Christian Krätschmer (CSU) angesichts vorrangiger Pflichtaufgaben auch die 100.000 Euro-Umplanungskosten zu streichen, wurde nicht zu Abstimmung gestellt, weil die Ratsmehrheit (20:3) für eine „Wiedervorlage“ des Themas Naturbad bei den Haushaltsberatungen 2026 stimmte.  

Ratsbegehren und Bürgerentscheid:
Der Gemeinderat kann im Wege eines Ratsbegehrens beschließen, einen Bürgerentscheid über eine Angelegenheit herbeizuführen. Dies gilt als Akt direkter Demokratie in Deutschland. Die Bürger können so direkt am politischen Entscheidungsprozess mitwirken. Das Recht auf kommunale Bürgerbegehren und -entscheide wurde 1995 erwirkt. In den folgenden 25 Jahren gab es nach Angaben der Initiative ‚Mehr Demokratie in Bayern“ insgesamt 3249 direkte demokratische Verfahren. Der Freistaat ist hier Vorreiter: 40 Prozent der deutschen Bürgerentscheide finden in Bayern statt. Das sind durchschnittlich 130 Verfahren im Jahr. Die rechtlichen Voraussetzungen sind in Artikel 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt.

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