Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Rathausplatz in Hallbergmoos gehört zu den Zonen

© Eva Oestereich

Das Landratsamt Freising hat am Mittwoch (21.10.2020) zur Infektionsbekämpfung eine Allgemeinverfügung erlassen.

Demnach gilt für folgende öffentliche Plätze im Landkreis ab Freitag, 23. Oktober 2020, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Verbot des Konsums von Alkohol im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr:

Gemeinde Hallbergmoos: Rathausplatz.

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Gemeinde Neufahrn: Bahnhofstraße, Marktplatz, Freizeitgelände Galgenbachweg/Keltenweg mit Skaterbahn östlich des Gymnasiums.

Gemeinde Eching: Bahnhofstraße, Bahnhof mit Vorplätzen Nord und Süd, Bürgerplatz.

Große Kreisstadt Freising:
Innenstadt: der Bereich innerhalb der Kammergasse bis zur Bahnlinie und von der Johannisstraße/Saarstraße bis zur Isarstraße, dazu das Stein-Center und der Fürstendamm. 

Gemeinde Allershausen: Glonntal-Terrassen, Johannes-Boos-Platz.

Stadt Moosburg: Bahnhofstraße, Auf dem Gries sowie die Landshuter Straße ab der Einmündung Viehmarktgäßl bis zur Kreuzung Stadtwaldstraße.

Wer ist befreit?

Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, befreit.

Außerdem ist das Abnehmen der Maske zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.

 

 

Gesellschaft, Topnews

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