Zum 01. Januar 2026 geht die Zuständigkeit für die Restmüll- und Biomülltonnen von der Gemeinde Hallbergmoos an das Landratsamt Freising über. Ab 2026 erfolgt keine Ausgabe oder Rücknahme von Rest- oder Biomülltonnen mehr am Wertstoffhof der Gemeinde Hallbergmoos. Bitte richten Sie Ihre Anfragen (für Tonnenänderungen) ab dem 01.01.2026 an: muelltonnenbewirtschaftung@kreis-fs.de
Bitte folgende Angaben mitschicken:
- Name und Anschrift der Eigentümer
- Grundstücksanschrift
- Behältergröße und -art (z. B. 120 l Restmüll, 240 l Bio)
- Telefonnummer (erforderlich, damit der Dienstleister Heinz zur Lieferung oder Abholung Kontakt aufnehmen kann)
Ab 2026 wird auch die Abfallgebührenveranlagung durch das Landratsamt Freising übernommen. Das bedeutet: Abfallgebührenbescheide werden künftig vom Landkreis Freising verschickt. Sepa-Lastschriftmandate der Gemeinde Hallbergmoos können aus Datenschutzgründen nicht vom Landkreis Freising übernommen werden. Bürgerinnen und Bürger, die einen Dauerauftrag zur Zahlung der Abfallgebühren an die Gemeinde eingerichtet haben, werden gebeten, diesen zum 31.12.2025 zu beenden.
Nähere Informationen unterhttps://www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/umweltschutz-und-abfall/abfallwirtschaft.html oder der Service-Hotline des Landratsamtes Freising unter 08161 / 600 – 34170.