Landkreis Freising sucht Jugendschöffen

Für Jugendliche und Heranwachsende, die sich vor Gericht verantworten müssen, sind die Jugendschöffengerichte und Jugendstrafkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Bei Hauptverhandlungen werden der Richterin oder dem Richter gleichberechtigte Jugendschöffen zur Seite gestellt. Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 muss der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Freising 68 Personen vorschlagen, die sich als ehrenamtliche Jugendschöffen zur Verfügung stellen.

Im Landratsamt Freising, Abteilung Jugend und Familie, wird derzeit eine Bewerbungsliste erstellt. Die Bewerbungen werden bis 10. März 2023 gesammelt und anschließend dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen aufstellen wird. Nach einer einwöchigen öffentlichen Auslegungsfrist wird sie an das Amtsgericht Freising weitergeleitet. Wenn möglich sollten Bürgerinnen und Bürger aus allen Kreisen der Bevölkerung für dieses Ehrenamt bereitstehen, je zur Hälfte Frauen und Männer.

Voraussetzungen

Wer Interesse hat, als Jugendschöffe tätig zu sein, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, im Landkreis Freising wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25, aber noch nicht 70 Jahre alt sein. Im Gegensatz zu den Schöffen bei den Schöffengerichten und Strafkammern erfordert die Tätigkeit als Jugendschöffe erzieherische Fähigkeiten und Erfahrung in der Jugenderziehung. In der Regel ergibt sich diese aus beruflicher oder ehrenamtlicher Betätigung im Bereich von Erziehungs- und Jugendarbeit, Engagement im schulischen Bereich oder privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit. Insbesondere sind Bewerbungen von Eltern und für die Ausbildung verantwortliche Personen erwünscht. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Wichtig sind ferner soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen.

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Schöffen werden für fünf Jahre berufen, die nächste Amtsperiode erstreckt sich von 2024 bis 2028. Jeder Schöffe wird voraussichtlich höchstens an zwölf Sitzungen im Jahr herangezogen, die Teilnahme ist verpflichtend.

Bewerbungen bis 10. März

Wer dieses Ehrenamtes übernehmen möchte, kann sich bis spätestens Freitag, 10. März, im Landratsamt Freising, Abteilung Jugend und Familie (85356 Freising, Landshuter Str. 31, Altbau, 2. Stock, Zimmer 232) bewerben. Ansprechpartnerin ist Josefa Hahn (Telefon 08161/600-253, E-Mail: amtjugendfamilie@kreis-fs.de). Das Bewerbungsformular mit Informationsblatt kann im Internet unter https://lrafs.de/jugendamt heruntergeladen oder per E-Mail an amtjugendfamilie@kreis-fs.de angefordert werden.

 

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