Kultursommer-Programm schmilzt weiter

Corona Spezial

Der Hallberger Kultursommer dünnt sich mehr und mehr aus: Schon zu Beginn der Corona-Beschränkungen hatte die Gemeinde das geplante Programm massiv zusammenstreichen müssen. Wie Benjamin Henn, Veranstaltungsmanager der Gemeinde, auf Nachfrage erklärte, müssen nun bislang noch nicht abgesagte Termine ausfallen.
Die Veranstalter haben die für 20. Juni geplante Sonnwendfeier (Volksfestplatz) abgesagt. Auch die Schools Out Party am 24. Juli entfällt.

Noch nicht abschließend beantwortet ist die Frage, ob der Urbanian Run am 19. Juli stattfindet. Ob und in welcher Form das Luz Amoi-Konzert (18. September) gespielt werden kann, ist noch offen. Henn will sich mit dem beliebten Freisinger Quintett nochabstimmen.

ErstKlassik-Konzert im Internet-Stream

Das ErstKlassik-Konzert die „Rhapsody Three“ (27. Juni) wird stattfinden. Sicher ist, dass die Vorstellung über einen Internet-Stream den Musikfreunden zugänglich gemacht wird. Über die ErstKlassik-Homepage www.erstklassik.info können sich die Zuhörer „einloggen“ und dem erfrischenden Kammermusik-Trio zuhören.

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„Wer einmal den Klang einer echten Stradivari aus dem Jahr 1675 hören will, der sollte an diesem Abend unbedingt mit dabei sein“, so Vladimir Genin. Das Motto dieses umwerfenden Kammermusik-Trios: „Erlaubt ist, was Spaß macht.“ Margarita Oganesjan, Rebekka Hartmann und Markus Maier sind anerkannte Solisten und Kammermusiker in ihren angestammten Genres. Ob George Gershwins „Rhapsody in Blue“, Kompositionen aus der Türkei und Armenien, „Road Movie“ oder Tschaikowskys „Nußknacker“: Ein spannender, fulminanter und mitreißender Kammermusikabend ist garantiert. Aufgrund der Lockerungen der Corona-Beschränkungen ist es aktuell auch möglich, dass eine begrenzte Anzahl von Zuhörern im Bürgersaal „live“ der Darbietung folgen können. Derzeit (Stand: 29. Mai 2020) gilt eine Obergrenze von 30 Personen.

Bühne frei!

Kulturelle Veranstaltungen sind ab 15. Juni wieder erlaubt

 

Ab 15. Juni 2020 dürfen Kinos, Theater-, Konzert- und kulturelle Veranstaltungsbetriebe wieder öffnen. Als Maßgabe gilt: In geschlossenen Räumen dürfen sich bis zu 50 Gäste aufhalten, im Freien sind 100 Gäste erlaubt. in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien) möglich ist. Das Digitalministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein konkretes Hygienekonzept erarbeiten und veröffentlichen, das sich vor allem im Hinblick auf die zulässige Gesamtbesucherzahl und die zu beachtenden Hygienevorschriften an das Konzept für Kultureinrichtungen anlehnt.

Kultur, Veranstaltungen

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