Klarere Regeln für den Schulweg

Gemeinderat legt Standards für die Schulweg-Berechnung fest - Kombinierte Beförderung mit Bus und MVV geplant

Nach dem Willen des Gemeinderats wird die Schulweglänge bis zur Schultür gemessen. Die weiße Schulhof-bzw. Kiss&Go-Markierung zählt nicht. © Eva Oestereich

Der Gemeinderat Hallbergmoos hat wichtige Weichenstellungen für die Schülerbeförderung vor dem neuen Schuljahr 2025 / 2026 vorgenommen. Nach einer eingehenden Debatte über die korrekte Berechnung der Schulweglänge wurden nun einheitliche Standards festgelegt – letztlich auch um Verwaltungsabläufe zu straffen.

Großzügige Auslegung der Schulweg-Länge

Zentraler Punkt: Der Rat legte fest, wo genau der Schulweg beginnt und endet. Rechtlich vertretbar sind, wie Geschäftsleiter Thomas Grünung darlegte, zwei Positionen. Man entschied sich für die großzügigere Auslegungsvariante: Der Schulweg beginnt nun bereits am Übergang vom Wohngrundstück zu einer Straße oder einem befestigten Weg, der der Allgemeinheit zugänglich ist – nicht erst bei öffentlich gewidmeten Straßen. Diese Regelung kommt Familien entgegen, da auch Privatwege in die Berechnung einbezogen werden, sofern sie öffentlich zugänglich sind. Haustürgenaue Messungen werden vom Kultusministerium nicht anerkannt.

Das Ende des Schulwegs wurde am Haupteingang der Grundschule festgelegt – und nicht schon an den weißen Linien: Diese Markierung kann laut Schulreferentin Silvia Edfelder (CSU) nicht Bemessungsgrundlage sein, weil sie eine „interne schulische Linie“ sei. Sie sei von der Schulleitung eigenverantwortlich festgelegt worden – als Markierung der Kiss &/ Go-Zone und des Pausenhofs. Denn der Schulhof befindet sich auf dem nicht umzäunten, öffentlich-zugänglichen Freiherr-von-Hallberg-Platz.

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Schülerbeförderung: Kulanz-Regelung bis 1,8 Kilometer

Der Empfehlung der Schulreferentin folgte der Rat auch in punkto Kulanz-Regelung: Laut Gesetz haben nur Grundschulkinder grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Beförderung, deren kürzeste zumutbare Fußweg zur Schule zwei Kilometer und länger ist. Nicht-berechtigte Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen Schulbuskarten erwerben: Es erhalten Schulkinder ein Angebot, die mindestens 1,8 Kilometer von der Grundschule entfernt wohnen – beginnend mit den Kindern der ersten Klassen. Hier korrigierte der Gemeinderat einen früheren Beschluss, der dazu geführt hätte, dass alle Erstklässler – unabhängig von der Entfernung – bevorzugt behandelt worden wären. Den Ticketpreis hatte man schon zuvor auf Wunsch vieler Eltern von 380 auf 150 Euro pro Schuljahr gesenkt.

Kombination von Schulbus und ÖPNV geplant

Eine bedeutende Neuerung könnte die Kombination von Schulbus und öffentlichem Personennahverkehr werden. Die Verwaltung soll ein Konzept ausarbeiten, wie Schüler künftig auch die MVV-Buslinie 698 nutzen können, die alle 20 Minuten zum Hallberg-Platz fährt. Dies wäre kostengünstiger als der teure Schulbus, dessen Kilometerkosten bei der letzten Ausschreibung deutlich gestiegen sind.

Die rechtlichen Voraussetzungen für diese Kombination müssen allerdings noch geklärt werden. Der öffentliche Personenverkehr soll laut Gesetz Vorrang vor speziellen Schulbussen haben, sofern er wirtschaftlicher ist.

Mit den neuen Regelungen will die Gemeinde Hallbergmoos vor allem Verwaltungsabläufe straffen. In Zweifelsfällen bei der Schulwegberechnung soll künftig einheitlich der Bayernatlas verwendet werden. Die großzügigere Auslegung der Schulweglänge dient nicht nur der Verwaltungsvereinfachung, sondern ist auch wirtschaftlicher, da die staatliche Zuwendung zur Schülerbeförderung von der Anzahl berechtigter Schulkinder abhängt. Auch die Auslastung des Schulbusses würde aus Sicht der Verwaltung eine großzügigere Auslegung rechtfertigen.

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