Wenn der Wahltermin näher rückt, schießen sie aus dem Boden: Plakatständer mit politischen Werbebotschaften, die an Bäumen, Pfosten oder Straßenbeleuchtung fixiert sind. In Hallbergmoos hat man wildem Plakatieren schon vor acht Jahren einen Riegel vorgeschoben – und hält auch im Vorfeld der Kommunalwahl im März an dieser Linie
fest: Wahlwerbung darf ausnahmslos auf den dafür vorgesehenen neun Plakatwänden angebracht werden.
Auf die Beibehaltung dieser strikten Linie verständigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Weil die Kommunalwahl am 8. März, so die Darlegung der Verwaltung, im Grunde genommen vier Wahlen – von Bürgermeistern, Gemeinderäten, Landrat und Kreistag – mit entsprechend vielen Bewerbern beinhaltet, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die Plakatierungsverordnung zu lockern. Der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag sah vor, die großen Plakattafeln vorrangig für die Bewerber der Landkreiswahl (Landrat, Kreistag) zu nutzen und den örtlichen Listen zusätzlich je 18 Plakatständer in einem Radius von 50 bis 100 Metern um die Tafeln zu gestatten.
Doch dieser Kompromiss stieß auf Widerstand. Thomas Henning (FW) wandte sich gegen diese Art der Priorisierung: „Mir geht es um den Ort, nicht überwiegend um den Landkreis.“ Er plädierte dafür, die Plakatwände für die örtlichen Kandidaten zu reservieren und überörtliche Parteien, die auf Kreisebene kandidieren, gegebenenfalls auf kleinere Flächen zu verweisen.
Streit um gute Standorte
Auch Robert Wäger (Grüne) äußerte Bedenken gegen die Aufsteller: „Wir haben diese Plakattafeln eingeführt, um die Plakatständer abzuschaffen.“ Er warnte bei der Zulassung von Aufstellern vor Sicherheitsproblemen und Streit um gute Standorte. Zudem bezweifelte er, ob die großen Plakatwände, die an neun exponierten Stellen im Ort stehen, von den Bewerbern der Kreiswahl ausgelastet wären: „Wir hätten maximal fünf, vielleicht sieben Plakate drauf.“
Wildwuchs und Vandalismus
Hermann Hartshauser (Einigkeit) warnte vor Wildwuchs: „Wo wollen die die Aufsteller festmachen?“ Abgesehen davon würden sie zu Vandalismus einladen und unrechtmäßig platzierte Plakate würden Ordnungsamt und Bauhof beschäftigen. Bürgermeister Benjamin Henn (FW) signalisierte Verständnis: „Ich persönlich bin dafür, dass nur die Plakatwände zugelassen werden.“ Die Aufsteller seien lediglich als Kompromisslösung gedacht gewesen, um auf Anfragen zu reagieren.
Markus Loibl (Einigkeit) verwies auf die erst vor einem Jahr aktualisierte Plakatierungsverordnung: „Jetzt machen wir bei der ersten Gelegenheit gleich wieder Ausnahmen. Das finde ich nicht gut.“ Auch Silvia Edfelder (CSU) unterstützte die strikte Linie und Priorisierung örtlicher Parteien.
Am Ende einigte sich der Rat auf die konsequente Anwendung der bestehenden Verordnung: Die Plakattafeln bleiben die einzige zulässige Werbefläche, Aufsteller und Großformate wie Bauzaunbanner („Wesselmänner“) bleiben verboten. Die Verwaltung wird die Flächen auf den Tafeln einteilen, wobei örtliche Listen Vorrang vor Kreistagskandidaten erhalten sollen. Jede Partei muss einen für die Plakatierung Verantwortlichen benennen. Die Regelung gilt auch für eine eventuelle Stichwahl am 22. März. Die Gemeinde will die Einteilung zeitnah auf ihrer Homepage veröffentlichen. Plakatiert werden darf sechs Wochen vor dem Wahltermin.