Am Mittwoch, 23. Juni, werden auf den Friedhöfen in Hallbergmoos und Goldach die Grabmale auf ihren Standfestigkeit hin überprüft. Dies teilt die Gemeinde Hallbergmoos nun mit.
Die Friedhofsverwaltungen sind dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Grabmale diese Überprüfung durchzuführen.
Sind Grabmale nicht mehr standfest, informiert die Gemeindeverwaltung die Grabnutzungsberechtigten schriftlich. Diese Grabmale müssen innerhalb einer angemessenen Frist durch eine Fachfirma instandgesetzt werden.
Verantwortliche müssen ordnungsgemäßen Zustand herstellen
Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb der festgesetzten Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegung des Grabmals) treffen.