„Gewaltiger Schritt nach vorne“

Bauausschuss stellt Weichen: Bau des Badeweihers im Hallbergmooser Sportpark soll 2024 beginnen

So soll der Badeweiher im Sport- und Freizeitpark Hallbergmoos einmal aussehen. 2024 soll's mit dem Bau losgehen.

„Wir haben einen gewaltigen Schritt nach vorne gemacht“, sagte ein sichtlich erleichterter Bürgermeister am Ende der jüngsten Bauausschuss-Sitzung. Dort wurde einstimmig die Ausarbeitung eines Sicherheitskonzepts und die Einbindung eines Geschäftsbesorgers beschlossen. Läuft alles nach Plan, kann man 2024 mit dem Bau des Badesees beginnen.

Die Planungen werden mangels personeller Kapazitäten nicht im Rathaus, sondern von einem externen Unternehmen vorangetrieben. Die Wahl fiel nach einem zweistufigen die in München beheimatete BayernGrund. Nach ersten Grobschätzungen werden die Investitionskosten von ca. 3 Millionen Euro (2019 veranschlagt) auf etwa 4,4 Millionen Euro steigen. Die Honorarkosten sind aktuell mit 350.000 Euro kalkuliert. Noch nicht enthalten in der Berechnung sind die zu erwartenden, allgemeinen Preissteigerungen und die
Kosten für die Einzäunung des Geländes.

Nach dem Vortrag von Georg Krafft zeichnet sich ab, dass man einen Zaun um das Gelände wird ziehen müssen: Der promovierte Rechtsanwalt und Dozent an der Deutschen Richterakademie ist ausgewiesener Experte für die Abwehr von Haftpflichtansprüchen gegen Kommunen. Er hat Sicherheitskonzepte für etliche bayerische Kommunen ausgearbeitet – und für das bayerische Justizministerium einen Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern.

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Auch für Hallbergmoos wird der Experte nach dem Willen des Bauausschusses nun entsprechend tätig (Honorarkosten: ca. 15.000 bis 20.000 €). Dies in enger Abstimmung mit der WasserWerkstatt: Das Planungsbüro ist auf naturnahe Badegewässer spezialisiert und hat 2019 bereits die Machbarkeitsstudie für Hallbergmoos erstellt. Claus Schmitt zeigte
dem Gemeinderat die Optionen des Betriebes, technische und hygienische Standards und Betreibermodelle für ein Naturerlebnisbad auf.

Rechtsexperte Krafft erläuterte dem Ausschuss die wesentlichen, juristischen Aspekte: Angefangen von den Grundsätzen der Verkehrssicherungspflicht über Maßgaben zur Gefahrenabwehr bis zu einem etwaigen Organisationsverschulden und zivil- und strafrechtliche Haftungsfragen von kommunalen Repräsentanten wie Bürgermeister und Gemeinderat.

Unentgeltlich, mit Zaun, ohne Bademeister

Nach einer ersten Recherche vor Ort kommt Krafft zu der Einschätzung, dass man das Gelände um den Naturbadesee wird einzäunen müssen. Dies u.a. auch deshalb, weil der Volksfestplatz, ein Kinderspielplatz und die Wohnbebauung ganz in der Nähe liegen. Weil die Nutzung des Sees unentgeltlich sein wird, kann man laut Krafft auf eine Wasseraufsicht – sprich: einen Bademeister – verzichten. Um unerwünschte Besucher insbesondere zur Nachtzeit fernzuhalten, reicht es, wenn ein Hausmeister die Zugänge auf- und zusperrt und ggf. Flutlicht, Überwachungskameras und Bewegungsmelder installiert werden: „Sie bekommen einen Vorschlag von uns“, so Krafft.

Zusätzlich braucht es besondere Maßnahmen zur „Gefahrenabwehr“. Dazu gehören neben einem Zaun detaillierte Benutzungsregeln und Hinweisschilder. Und eine regelmäßige Aktualisierung des Sicherheitskonzepts, für den Fall, dass sich die Rechtsprechung ändert.

Nach dem Vortrag des Rechtsexperten war kollektives Aufatmen zu spüren: „Ich hatte mich schon mit einem Bein woanders gesehen“, schilderte Bürgermeister Josef Niedermair seine schlimmsten Befürchtungen. Auch aus den Fraktionen war Erleichterung zu Vernehmen: „Ich bin jetzt sehr viel entspannter. Eine Einzäunung, kein Eintrittsgeld und kein
Bademeister: das löst viele Probleme“, unterstrich Christian Krätschmer (CSU). „Wir sollten das Sicherheitskonzept in jedem Fall beauftragen“, betonte Stefan Kronner (SPD). „Die Ausführungen haben sehr viel gebracht. Wichtig ist, dass wir’s jetzt durchziehen“, schloss sich Thomas Henning (FW) an.

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