Im Rahmen von Ermittlungen zu einem möglichen Körperverletzungsdelikt zwischen Jugendlichen einer Hallbergmooser Jugendhilfeeinrichtung kam es am Nachmittag des vergangenen Sonntags (22.10.2023) zu Beleidigungen und einer versuchten Körperverletzung zum Nachteil eines Beamten der Polizeiinspektion Neufahrn.
Nach einer vorhergegangenen, umfangreichen Täterfahndung im Umfeld der Einrichtung wurden zwei, für die ursprüngliche Körperverletzung verantwortliche Jugendliche aufgefordert, zur Sachverhaltsklärung, mit in die Wohngruppe des Geschädigten zu kommen. Der Aufforderung kam ein bereits einschlägig wegen Eigentums- und Gewaltdelikten aktenkundig gewordener 15-Jähriger nicht nach, weshalb er durch die eingesetzte Streifenbesatzung am Arm geführt wurde.
Der Jugendliche versuchte sich loszureißen, woraufhin die Beamten ihm Fesseln anlegen wollten. Hierbei beleidigte er einen Polizeibeamten zum ersten Mal auf sexueller Basis. Der 15-Jährige konnte sich kurz mit einem Arm losreißen und schlug mit dem Ellenbogen in Richtung des Kopfes des Beamten, traf jedoch nicht. Der 15-Jährige wurde dann zu Boden gebracht und gefesselt. Im weiteren Verlauf belegte er den Beamten immer wieder mit Kraftausdrücken. In der Jugendhilfeeinrichtung wurde dem gewalttätigen Jugendlichen schließlich ein Hausverbot ausgesprochen.
Der 15-Jährige wurde anschließend zur Polizeiinspektion Neufahrn verbracht und dort seinem Vater übergeben. Der Vater kam nach kurzer Zeit zurück zur PI Neufahrn und meldete, dass ihm sein Sohn davongelaufen sei. Eine Streifenbesatzung konnte den Burschen kurz darauf aufgreifen und erneut seinem Vater übergeben. Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen Beleidigung und eines tätlichen Angriffs zum Nachteil eines Polizeibeamten eingeleitet.