Gemeinde verabschiedet neues Grunderwerbsmodell

Wohnraum mit Mietpreisbindung als Option

© Eva Oestereich

Steigende Grundstückspreise, geänderte Anforderungen an Wohnformen und der wachsende Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen haben die Gemeinde veranlasst, ihr Grunderwerbsmodell zu überarbeiten. Die bewährte „45-55-Regelung“ bleibt, wird aber ergänzt.

Bei neuen Baulandausweisung, so die geltende Praxis, erwirbt die Kommune 45 % der Bruttogrundstückfläche zum Verkehrswert des Bauerwartungslands, 55% verbleiben beim Eigentümer. Beide Beteiligten bringen gemeinsam die notwendigen Erschließungsflächen unentgeltlich ein.

Alternative: Wohnraum mit Mietpreisbindung schaffen

Wer seinen Anteil nicht an die Gemeinde abgeben will, dem eröffnet das neue Baulandmodell eine Alternative – nämlich die Schaffung von Wohnraum mit Mietpreisbindung.

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Der neue Grundsatzbeschluss sieht vor, dass mindestens 30 % der Wohngeschossfläche, die durch die Baulandausweisung entsteht, für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Die Bindungsdauer – etwa 20 bis 25 Jahre – wird im Einzelfall vertraglich festgelegt und per Grundbucheintrag gesichert.

Bagatellgrenze

Dieses Alternativmodell kann ein Eigentümer allerdings nur wählen, wenn er die neu festgelegte Bagatellgrenze von mindestens 500 m2 Geschossfläche vorweisen kann.

Innerhalb eines Plangebiets können beide Varianten nebeneinander angewandt werden.

Gerechte Lastenverteilung

Inhalt der Neuregelung ist auch eine gerechtere Lastenverteilung: Die Planungsbegünstigten werden nun an den sämtlichen Kosten, die im Zusammenhang mit dem neuen Wohngebiet stehen, beteiligt. Also den Aufwendungen für das Planverfahrens, die Herstellungskosten der Ausgleichsflächen sowie für Infrastrukturmaßnahmen wie dem Bau oder der Erweiterung von Kindergärten, Hort, Schule oder Feuerwehr. Die Folgekosten werden auf die Eigentümer anteilig umgelegt.

Mehr Flexibilität

Von den Ratsfraktionen wurde das neue Grunderwerbsmodell, das eine Arbeitsgruppe mit einem Fachanwalt ausgearbeitet hat, einhellig begrüßt: „Das schafft mehr Gerechtigkeit, ohne Anreize zu nehmen“, betonte Damian Edfelder (CSU). „Es wird nicht einfacher, aber gerechter. Das Modell schafft mehr Flexibilität, auch für Bauträger“, unterstrich Stefan Kronner (SPD). Wolfgang Reiland (Einigkeit) sorgte sich indes, ein „bürokratisches Monster“ aufzubauen. „Es ist mit
Aufwand verbunden, aber nur zu empfehlen, wenn sie die Bauleitplanung steuern wollen“, so Rechtsanwalt Spieß. Dies werde auch in vielen anderen Kommunen praktiziert – und sei in der Regel nur bei der Erstvermietung mit mehr Aufwand verbunden.

Politik

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