Erste Lichtblicke

Bogenschützen trainieren wieder, weitere Lockerungen am 8. Juni – auch für Hallensportler

Das Training wieder aufgenommen haben die Bogenschützen – freilich unter den gebotenen Abstands- und Hygieneregeln. Unser Foto stammt aus Vor-Corona-Zeiten.
Das Training wieder aufgenommen haben die Bogenschützen – freilich unter den gebotenen Abstands- und Hygieneregeln. Unser Foto stammt aus Vor-Corona-Zeiten.
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Für die Schützengesellschaft Edelweiß Hallbergmoos wäre es der Höhepunkt des Jahres gewesen: Das Gauschießen von 20. März bis 5. April mit schätzungsweise 2000 Teilnehmern. Dann musste der Verein die Reißleine ziehen: Zwei Tage bevor der Freistaat den Corona-Lockdown erklärte, sagte man die Großveranstaltung ab. Zwei Monate später hat der HALLBERGER mit dem Ersten Schützenmeister Walter Wirl darüber gesprochen, wie man die Absage verkraftet hat.
Die Programmhefte waren schon gedruckt und verteilt, als ich die SGE Edelweiß Anfang März entschlossen hat, das Gauschießen abzusagen. „Wir hätten es nicht fair und ohne die Teilnehmer zu gefährden durchziehen können“, sagt Walter Wirl rückblickend. Seit Januar dieses Jahres lenkt 45-Jährige als Erster Schützenmeister die Geschicke des Vereins -als Nachfolger von Edgar Pröpster. Die Absage war mit dem Schützengau Freising abgestimmt.
Finanziell hat die SGE den Terminausfall einigermaßen gut verkraftet. Dank vieler Sponsoren, die sich nach Wirls Worten sehr großzügig gezeigt haben und auf Rückforderungen größtenteils verzichtet haben. „Darüber sind wir wirklich sehr froh.“ Die Preisgelder, die der Verein hätte stemmen müssen, sind nicht angefallen. Nachholen lässt sich die Großveranstaltung auf absehbare Zeit allerdings nicht. „Die Gauschießen der nächsten zwei Jahre sind bereits an andere Vereine vergeben.“

Bogenschützen können eingeschränkt trainieren

Aus sportlicher Sicht gibt es kleine Lichtblicke: Die Mitglieder halten dem Verein die Treue, Austritte gab es nicht. Die Bogenschützen können nach den Lockerungen seit 11. Mai unter strengen Auflagen wieder im Freien trainieren. Weil der Platz sehr groß ist, können jeweils zwei Gruppen á fünf Personen die Zielscheiben anvisieren. Nachdem der Freistaat weitere Lockerungen beschlossen hat, dürfen ab 8. Juni sogar 20 Personen anwesend sein.
Natürlich nur nach vorheriger Anmeldung bei den Trainer Walter Epp und Helmut Dirscherl. Wir haben unter Beachtung der Verbandsauflagen ein Konzept entwickelt und das Training gut organisiert“, so Wirl. Es sei ein „Riesenaufwand“, wie er hinzufügt. Ob man im Herbst wieder Schulsport anbieten kann, weiß Wirl noch nicht. Zu viel ungeklärte Fragen sei da noch in punkto Schulbetrieb und Trainerkapazitäten offen.

Einbruchsversuch und Schmierereien

Für Verdruss sorgen beim Verein indes die Umtriebe von unangenehmen Zeitgenossen: Ein Einbruchsversuch im Bogenhaus und TSV-1860-Schmierereien – ähnlich wie im Goldachpark und anderen Stellen im Ort – musste der Verein zuletzt feststellen. Die SGE hat nun zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um dem Treiben ein Ende zu setzen und den Übeltätern auf die Spur zu kommen.

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Hallensportler atmen auf

Auch die Hallensportler – Luftgewehr- und Luftpistolenschützen – haben nach den jüngsten Kabinettsbeschlüssen zur Öffnung nun wieder Perspektiven (siehe unten).

Erleichterungen im Bereich des Sports ab 8. Juni 2020

  • Soweit die erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte gelten folgende Regelungen:
  • Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.).
  • Die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020) entfällt ersatzlos.
  • Das Training von Rehabilitationssportgruppen und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wird in Sportstätten wieder erlaubt.
  • Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig.
  • Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen.
  • Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig.
  • Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios können wieder öffnen.
Sport

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