E-Bikes müssen draußen bleiben

Benutzungsordnung für den Sportpark angepasst

Das zehnjährigen Jubiläum des Sport- und Freizeitparks in Hallbergmoos wollte die Gemeinde feiern. Das daraus wird nichts. © Eva Oestereich

Der Gemeinderat hat die Benutzungsordnung für den Sportpark den aktuellen Verhältnissen angepasst: Weil Elektromobilität immer größeren Raum einnimmt, wurde das generelle Verbot (aus der Benutzungssatzung 2012) von „motorangetriebenen Fahrzeugen“ aufgehoben. Nun ist es erlaubt, den Sportpark mit Pedelecs (muskelkraftbetriebene Räder mit Unterstützungsmotor), E-Scootern, Segways und E-Skateboards sowie elektrischen Rollstühlen zu befahren.

Pedelecs erlaubt, E-Bikes nicht

Nicht fahren dürfen dort E-Bikes – also ausschließlich mit Motor betriebene Fahrräder, die bis ca. 45 km/h schnell werden können. Dafür hatte sich Robert Wäger (Grüne), Fahrradbeauftragter der Gemeinde, ausdrücklich ausgesprochen.

Der feine Unterschied: Pedelecs werden umgangssprachlich als E-Bikes bezeichnet

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, erklärte Damian Edfelder (CSU) den Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs: Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Elektroräder gerne als „E-Bikes“ bezeichnet werden, sind aber tatsächlich Pedelecs. Der Unterschied: E-Bikes sind Kleinkrafträder, die ohne Muskelkraft fahren, einen Mofa-Führerschein, Zulassung und Nummernschild brauchen und bis zu 45 km/h schnell werden. Bei Pedelecs hingegen muss der Radler treten, um Unterstützung vom Elektromotor bis maximal 25 km/h zu bekommen. Mehr als 95 Prozent der in Deutschland derzeit verkauften Elektrofahrräder sind Pedelecs.

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Weitere Ausnahmen bei Arbeiten und Veranstaltungen

Beschäftige und beauftragte Dienstleister dürfen – sofern sie Arbeiten im Sport- und Freizeitpark zu erledigen haben – auch mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor fahren. Vereine, die beispielsweise für den Trainingsbetrieb oder eine Veranstaltung ein Kraftfahrzeug im Sportpark benutzen wollen, können sich im Einzelfall im Rathaus eine Genehmigung einholen. Aufgenommen in die Satzung wurde auf Hinweis von Michaela Reitmeyer (FW), dass die Regelungen auch für den Bogenschießplatz gelten. Und der Passus, dass das Angeln im Sportpark-Weiher untersagt ist. Christian Schirsch (CSU) hatte darauf aufmerksam gemacht, nachdem er dort kürzlich Angler beobachtet hatte.   

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