Drohnensichtungen am Flughafen München – Flugbetrieb wieder aufgenommen

Drohnensichtungen haben Flugbetrieb erheblich beeinträchtigt

© Munich Airport

Nach zwei Drohnensichtungen binnen 24 Stunden war der Flugbetrieb am Münchner Airport massiv beeinträchtigt. Dutzende Flüge wurden umgeleitet oder annulliert. Seit dem heutigen Morgen (4. Oktober) wird der Flugverkehr schrittweise wieder hochgefahren.

Am Donnerstagabend (2. Oktober) kam es im Umfeld und auf dem Gelände des Münchner Flughafens zu mehreren Drohnensichtungen. Die ersten Hinweise gingen gegen 20:30 Uhr ein. Betroffen waren zunächst Bereiche rund um den Flughafen, darunter Freising und Erding. Die Landespolizei leitete daraufhin umgehend umfangreiche Fahndungsmaßnahmen mit starken Kräften im Umfeld des Flughafens ein. Parallel dazu führte die Bundespolizei auf dem Flughafengelände unverzüglich Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen durch. Ein Verursacher konnte bislang allerdings nicht identifiziert werden, so die Bundespolizei und das Polizeipräsidium Oberbayern in einer gemeinsamen Mitteilung.

Drohnen auf Flughafengelände

Gegen 21:05 Uhr wurden Drohnen in der Nähe des Flughafenzauns gemeldet. Gegen 22:10 Uhr erfolgte die erste Sichtung auf dem Flughafengelände. Daraufhin wurde der Flugbetrieb um 22:18 Uhr aus Sicherheitsgründen sukzessive eingestellt. Die präventive Sperrung umfasste ab 22:35 Uhr beide Start- und Landebahnen. Die Sichtungen endeten gegen Mitternacht. Nach Angaben des Flughafenbetreibers kam es bis dahin zu 17 Flugausfällen und 15 Umleitungen. Zur Überwachung des Luftraums und zu Fahndungszwecken waren auch Hubschrauber der Bundespolizei und der Bayerischen Landespolizei im Einsatz.

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Der Flughafen München kümmerte sich in Zusammenarbeit mit den Airlines umgehend um die Versorgung der Passagiere in den Terminals. Es wurden Feldbetten bereitgestellt, sowie Decken, Getränke und Snacks ausgereicht. Des Weiteren wurden 15 ankommende Flüge nach Stuttgart, Nürnberg, Wien und Frankfurt umgeleitet. Der Flugbetrieb konnte am Freitag (03.10.2025) regulär aufgenommen werden. Dem Flughafenbetreiber zufolge wurden 23 ankommende Maschinen umgeleitet, 12 weitere annulliert. 46 geplante Starts hätten nicht stattfinden können. Davon seien 6.500 Passagiere betroffen.

Zuständigkeiten und Zusammenarbeit

Im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben sind an Verkehrsflughäfen für die Detektion und Abwehr von Drohnen die Deutsche Flugsicherung (DFS), die Landesluftsicherheitsbehörden, die Polizeien der Länder sowie die Bundespolizei zuständig. Die Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung aller beteiligten Stellen und dem Flughafenbetreiber auf Grundlage gemeinsam konzipierter Notfallpläne. Polizeipräventiv ist im Umfeld des Flughafens die jeweils örtlich zuständige Landespolizei verantwortlich, auf dem Flughafengelände die Bundespolizei. Die Strafverfolgung obliegt der Landespolizei.

Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber durch die Bayerische Polizei geführt.

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