Drohnen am Flughafen: Verstöße können teuer werden

Zwei Vorfälle haben bereits zu Einschränkungen des Flugbetriebs geführt: Die Polizei erinnert an die Flugverbotszonen rund um den Münchner Flughafen.

Schaubild: Deutsche Flugsicherung (DFS)

Flughafen München – Unerlaubte Drohnenflüge im Umfeld des Münchner Flughafens haben in den vergangenen Tagen für Probleme gesorgt. Mehrfach wurden Drohnenlenker festgestellt, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hielten. In zwei Fällen waren nach den vorliegenden Angaben sogar kurzzeitige Einschränkungen des Flugbetriebs die Folge.

Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord nimmt die Vorfälle zum Anlass, erneut auf die geltenden Flugverbotszonen für Drohnen hinzuweisen. Wer eine Drohne in einer Kontrollzone ohne die erforderliche Flugverkehrskontrollfreigabe fliegen lässt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren nach der Luftverkehrsordnung rechnen. Wird durch den Drohnenflug die Luftsicherheit gefährdet, können darüber hinaus Straftatbestände erfüllt sein.
Auch finanziell können unerlaubte Flüge erhebliche Folgen haben. Entstehen einer Fluggesellschaft oder dem Flughafenbetreiber durch Einschränkungen des Flugbetriebs Kosten, können diese nach Angaben in der Mitteilung gegenüber dem verantwortlichen Drohnenlenker als Schadensersatz geltend gemacht werden. Dabei kann es um mehrere tausend Euro gehen.
Drohnenpiloten sollten deshalb bereits vor dem Start prüfen, welche Regeln am jeweiligen Standort gelten. Als Informationsquelle wird die Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt (DiPuL) des Bundesverkehrsministeriums genannt. Sie ist als App sowie über den Browser unter www.dipul.de erreichbar und informiert standortbezogen über die jeweiligen rechtlichen Vorgaben.

Zusätzliche Beschränkungen wegen Oktoberfest

Derzeit gelten zusätzliche Einschränkungen: Wie bereits am 17. September 2026 veröffentlicht, sind während der Dauer des Oktoberfestes Drohnenstarts in einem Radius von sechs Kilometern um den Tower des Flughafens grundsätzlich verboten.
Reise und Freizeit, Topnews

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