Corona-Impfstart im Landkreis Freising

Über 80-Jährige haben Priorität

Für Personen über 60 Jahre bietet der Landkreis Freising einen Sonder-Impftermin am Samstag, 24. April, an. © Landratsam Freising

Im Landkreis Freising wird mit den Corona-Impfungen begonnen. Über 80-Jährige können sich nun per E-Mail oder Brief vormerken lassen. Die Anmeldung ist per Post oder E-Mail möglich. Dies teilt das Landratsamt nun mit.

Anmeldung per E-Mail

Eine E-Mail muss an impftermin@kvfreising.brk.de gerichtet werden und folgende vier Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer (wenn vorhanden: Festnetz und Handy). Danach bekommt der Impfwillige ein Aufklärungsmerkblatt und eine Anamnese/Einwilligung zugeschickt. Diese Unterlagen muss er ausgefüllt und unterschrieben zum Impftermin mitbringen. Über seinen Termin im Freisinger Impfzentrum wird der Impfwillige dann automatisch benachrichtigt. Die Terminvergabe ist davon abhängig, welche Mengen Impfstoff geliefert werden. Das Landratsamt bittet daher um Geduld.

Anmeldung per Post

Darüber hinaus werden alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Freising, die über 80 Jahre alt sind, in den kommenden Tagen per Post angeschrieben. In dem Brief befinden sich dann ebenfalls ein Aufklärungsbogen und ein Anamnesebogen – sowie eine genaue Erklärung über das weitere Vorgehen, wenn eine Impfbereitschaft besteht. Impfwillige, die sich bereits per E-Mail angemeldet haben, brauchen sich nicht zusätzlich postalisch melden. Eine Doppelanmeldung ist nicht notwendig.

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Wer wird wann geimpft im Landkreis Freising?

Derzeit melden sich viele Bürger beim BRK und Landratsamt, die nicht in die Gruppe mit der höchsten Priorität fallen, wie sie vom Bundesgesundheitsministerium definiert worden ist. Eine Anmeldung wird für diese Bürger, erst später und dann ausschließlich über das Online-Anmeldeportal der Bundesregierung möglich sein. Das Landratsamt bittet noch um etwas Geduld.

Informationen zur Priorisierung

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Nach der Impfverordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser, Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der Gruppe mit höchster Priorität.

Die Priorisierung im Einzelnen

Höchste Priorität:

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.

Hohe Priorität:

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
  • Enge Kontaktpersonen von solchen pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, an Trisomie 21 oder einer geistigen Behinderung (bzw. Demenz) leiden oder nach einer Organtransplantation ein hohes Infektionsrisiko haben.
  • Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind

Erhöhte Priorität:

  • Über 60-Jährige
  • Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
  • Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
  • Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
  • Erzieher und Lehrer
  • Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
Gesellschaft, Topnews

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