Auch Wochen nach dem Bürgerentscheid zugunsten der Ansiedlung des Rüstungsunternehmens Helsing auf der Senderwiese reißt die Diskussion um das Gelände im Süden von Hallbergmoos nicht ab. Im Mittelpunkt steht nun ein naturschutzrechtliches Verfahren, das vor mehr als zwölf Jahren angestoßen, jedoch nie abgeschlossen wurde. Eine Bürgerinitiative um Nausicaa Delmotte und Nicola Selmayr fordert vom Landkreis Freising nun Aufklärung über den bisherigen Verlauf.
Ausgangspunkt ist ein Beschluss des Ausschusses für Planung und Umwelt des Landkreises vom 26. März 2014. Das Gremium hatte seinerzeit auf Antrag der Gemeinde dafür gestimmt, das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Mooslandschaft südlich Hallbergmoos“ um die im Bebauungsplan als Stiftswiese bezeichnete Fläche zu erweitern, die landläufig unter dem Namen Senderwiese bekannt ist.
Eine Petition, ein Antrag, ein Ziel: Senderwiese soll unter Naturschutz gestellt werden
Mit einer Petition an den Kreistag verlangt die Bürgerinitiative nun, die Geschichte des Verfahrens vollständig offenzulegen. Konkret soll aufgezeigt werden, welche Schritte seit dem Beschluss tatsächlich umgesetzt wurden, aus welchen Gründen das Verfahren nie zu Ende geführt wurde und ob eine Fortsetzung heute noch möglich ist. Zudem beantragt die Initiative, die Fläche entweder als Landschaftsschutzgebiet oder zumindest als geschützten Landschaftsbestandteil auszuweisen.
Zur Begründung verweist die Initiative auf die ökologische Bedeutung des Areals. Die seit Jahrzehnten unversiegelte Grünlandfläche biete Lebensraum für verschiedene Tierarten, darunter Wiesenbrüter, Feldlerchen, Rebhühner und Zauneidechsen.
Gemeinde verfolgt andere Pläne
Besondere Brisanz erhält die Debatte durch die aktuellen Planungen der Gemeinde. Nach dem positiven Bürgerentscheid vom 5. Juli treibt Hallbergmoos die Ansiedlung des Unternehmens Helsing auf dem Gelände voran. Bereits auf den Weg gebracht wurden die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Produktionsbetriebe Landesverteidigung“. Bislang ist die Fläche als Erholungsgebiet Hallbergmoos-Süd ausgewiesen.
Landratsamt: Verfahren wegen „einvernehmlicher Lösungsansätze ruhend gestellt“
Wie die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freising in einer Zwischenmitteilung an die Bürgerinitiative bestätigt, sei das Schutzgebietsverfahren nach dem Kreistagsbeschluss 2014 zunächst weiterbearbeitet worden. In den Jahren 2015 und 2016 wurden demnach Träger öffentlicher Belange und Umweltverbände beteiligt sowie die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Die damalige Grundstückeigentümerin, das Unternehmen Scherm Logistik aus aus Landskron, habe eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Anschließend sei das Verfahren ruhend gestellt worden.
Akte ohne Beschluss abgelegt
Auf Nachfrage begründete Landratsamtssprecher Robert Stangl die ausbleibende Umsetzung des Beschlusses damit, dass sich damals zwischen den beteiligten Akteuren vor Ort einvernehmliche Lösungsansätze abgezeichnet hätten. Deshalb sei das Verfahren „im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Landkreis und Gemeinde nicht weiter aktiv betrieben“ worden. Ein formeller Abschluss oder ein offizieller Abbruch seien nicht erfolgt. Grund: Man habe der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit Handlungsspielräume offenhalten wollen. Aus Sicht des Landratsamtes ist ein solches Vorgehen nicht ungewöhnlich. „Aus heutiger Sicht ist es völlig normal, dass ein solches Verfahren bei veränderten Rahmenbedingungen politisch ruht, bis ein neuer Impuls eine finale Entscheidung erfordert“, wird Stangl zitiert.
Gemeinde beantragte 2022 Verfahrenseinstellung – ohne Ergebnis
Ein entsprechender Impuls war offenbar auch der Antrag der Gemeinde aus dem Jahr 2022 nicht. Damals beantragte die Kommune unter Bürgermeister Josef Niedermair (CSU), das ruhende Verfahren vollständig einzustellen. Nach Angaben des Landratsamtes spiegelte dieser Vorstoß den damals laufenden Diskussionsprozess vor Ort wider. Eine abschließende Entscheidung über den Antrag sei jedoch nicht getroffen worden.
Lange Verfahrensdauer wegen „wandelnder Rahmenbedingungen“
Die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer erklärt das Landratsamt mit den sich wandelnden Rahmenbedingungen in der Gemeinde. Erst in den vergangenen Monaten habe sich die städtebauliche Ausrichtung konkretisiert. Dazu hätten insbesondere die aktuellen Entwicklungen rund um die geplante Helsing-Ansiedlung sowie der Bürgerentscheid beigetragen. Als Rechtsaufsichts- und Naturschutzbehörde sei man angehalten gewesen, diese demokratisch legitimierten Entscheidungen der Gemeinde abzuwarten.
Kreisgremien sollen heuer entscheiden
Nun soll der Vorgang erneut auf die Agenda der Kreisgremien kommen. Nach Angaben des Landratsamtes werden sowohl der Antrag der Gemeinde als auch die aktuellen Eingaben aus der Bürgerschaft zum Anlass genommen, das Verfahren zeitnah einer abschließenden und rechtssicheren Entscheidung zuzuführen. Nach derzeitiger Planung soll dies noch im Laufe dieses Jahres geschehen.