Nach den Veröffentlichungen der Gemeinde Eching über das Besuchsrecht von Gemeinderatssitzungen weist das Landratsamt Freising auf Folgendes hin: Der Besuch öffentlicher Sitzungen der kommunalen Gremien ist nicht von der allgemeinen Ausgangsbeschränkung bzw. der nächtlichen Ausgangssperre betroffen. Das gilt nicht nur für die Mitglieder des Gemeinderats, sondern auch für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Das hat das Bayerische Innenministerium bereits im Dezember 2020 klargestellt. Sich eine Gemeinderatssitzung vor Ort anzuschauen gilt als triftiger Grund bzw. als ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Grund im Sinne der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Das bedeutet, dass die Öffentlichkeit grundsätzlich auch nach 21 Uhr an Gemeinderatssitzungen teilnehmen kann.
Bescheingung sinnvoll
Das Landratsamt hat die Gemeinden darüber informiert, dass sie teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern eine Bescheinigung aushändigen sollten, um für den Fall einer Kontrolle den Besuch der Gemeinderatssitzung belegen zu können. Wie die Sitzungen der kommunalen Gremien unterfallen auch Fraktionssitzungen auf kommunaler Ebene nicht der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Da zahlreiche Gemeinden wegen der einzuhaltenden Mindestabstände die für die Öffentlichkeit vorgesehenen Plätze reduziert haben und einen Besuch teilweise von einer Voranmeldung abhängig machen, rät das Landratsamt allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sich vorab über die Regelungen zur Platzvergabe bei der Gemeinde zu erkundigen.