In der Gemeinde Hallbergmoos wird auch 2021 wieder eine allgemeine und zeitgleiche Krippen- und Kindergartenanmeldung stattfinden.
Eltern, die einen Betreuungsplatz im Betreuungsjahr 2021/2022 für ihre Kinder (jünger als 3 Jahre |Stichtag: 01.10.2021) benötigen, können ihr Kind in einer Krippen- oder altersgeöffneten Einrichtung anmelden. Im Kindergarten werden bevorzugt Kinder aufgenommen, die am Stichtag 01.09.2021 drei Jahre alt sind. Kinder, die während des Betreuungsjahres 2021/2022 drei Jahre alt (ab 01.10.21) werden und eine Betreuung benötigen, sollten bei Absage eines Kindergartenplatzes für einen Krippenplatz angemeldet werden, da das Verbleiben auf einer Warteliste eine wunschgerechte Aufnahme nicht garantiert und eine Betreuung nicht sichergestellt werden kann.
Den Schulkindergarten „Schlaufüchse“ können nur Kinder besuchen, die von der Schulpflicht zurückgestellt wurden bzw. auf Elternwunsch erst ein Jahr später eingeschult werden (Schulpflichtige Kinder, die im Juli, August oder September sechs Jahre alt werden). Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Schulkindergartenplätzen zur Verfügung steht. Alle nicht aufgenommenen Kinder können in der bisherigen Einrichtung verbleiben.
Informationstage entfallen
Einen Informationstag in den jeweiligen Einrichtungen wird es wegen der Corona-Pandemie nicht geben. Informationen gibt’s auf den Homepages der jeweiligen Kita sowie telefonisch. Die Anmeldeformulare sind ebenfalls auf der Homepage zu finden. Die Anmeldung findet dann in der jeweiligen Wunscheinrichtung statt, es können aber Alternativeinrichtungen benannt werden. Bitte keine Doppelanmeldungen tätigen. Die Kontaktdaten der Einrichtungen können untenstehend entnommen werden.
Die Kita-Einrichtungen „Buntes Haus“ und „Mooshüpfer“ (1-6 Jahre) sowie die Einrichtung „Rappelkiste“ (Netz für Kinder) sind altersgeöffnet (für Kinder von 2 bis 6 Jahren). Sie nehmen sowohl Krippen- als auch Kindergartenkinder auf.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch Tagesmütter für eine Betreuung zur Verfügung stehen. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Amt für Jugend und Familie im Landratsamt Freising (Frau Aimer, 08161/ 600-236).
Der Schulkindergarten „Schlaufüchse“ ist im Hort Meilensteinhaus untergebracht. Dieser hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kindern, die von der Schulpflicht zurückgestellt wurden, eine bestmögliche Vorbereitung auf die schulischen Anforderungen sowie eine alters- und entwicklungsgerechte Betreuung zu bieten. Dies wird durch eine kleine Gruppe mit maximal 18 Kindern erleichtert. Am Nachmittag ist eine Betreuung zusammen mit den Hortkindern möglich. Durch diese Vermischung findet ein für beide Seiten positiver Erfahrungsaustausch statt und gleichzeitig kann das Angebot des Hortes genutzt werden.
Integrative Einrichtungen
In den integrativen Kindergärten „Regenbogen“ und „Blumenkindergarten“ gibt es für Kinder, die in ihrer motorischen, sprachlichen, sensorischen oder sozial-emotionalen Entwicklung verzögert oder durch eine Behinderung beeinträchtigt sind, die Möglichkeit eine heilpädagogische Förderung zu erhalten. Voraussetzung für eine Aufnahme auf einen heilpädagogischen Platz ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Finanziert wird die Maßnahme über den Bezirk Oberbayern. Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren für einen Integrationsplatz wenden Sie sich bitte möglichst zeitnah entweder an die Leitung des Kindergartens Regenbogen oder den Blumenkindergarten.
Die Anmeldung für einen Hortplatz findet ab dem 16.03.2021 statt. Anmeldeformulare für Hortplätze und Informationen zur Anmeldung sowie über den Hortbetrieb sind auf der Homepage der Hort-Einrichtungen verfügbar.
Die Anmeldung für einen Mittagsbetreuungsplatz kann ebenfalls ab dem 16.03.2021 durchgeführt werden. Die Anmeldeformulare sind auf der Homepage der Gemeinde Hallbergmoos zu finden. Informationen zur Anmeldung und zum Betreuungsbetrieb können in der Mittagsbetreuung eingeholt werden.